Versandrichtlinie

Lieferfristen, die wir telefonisch, in Angeboten, Auftragsbestätigungen, im Online-Shop oder über andere Medien angeben, sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden.

In jedem Fall beginnt die Lieferfrist erst, wenn der Kunde alle erforderlichen Unterlagen, Genehmigungen und technischen Klärungen bereitgestellt hat bzw. eine vereinbarte Anzahlung bei uns eingegangen ist.

Wir bemühen uns, die vereinbarten Liefer- oder Leistungsfristen einzuhalten. Voraussetzung dafür ist jedoch die vollständige Vertragserfüllung durch den Kunden. Ein fester, rechtsverbindlicher Liefertermin im Sinne von § 376 HGB bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch uns.

Treten unvorhersehbare Hindernisse ein – sei es bei uns oder bei unseren Zulieferern – wie höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Aus- oder Einfuhrverbote, Arbeitskämpfe, Verzögerungen oder Ausfälle bei der Lieferung wesentlicher Rohstoffe, Materialien oder Komponenten, so verlängert sich die Lieferfrist entsprechend. Wird die Lieferung oder Leistung durch solche Umstände dauerhaft unmöglich, behalten wir uns das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche des Kunden sind in solchen Fällen ausgeschlossen.

Teillieferungen sind zulässig und können nach unserem Ermessen erfolgen.

Für die Einhaltung der Lieferfrist ist es ausreichend, wenn die Ware rechtzeitig versendet wird. Eine Überschreitung der Lieferfrist oder des Liefertermins berechtigt den Kunden nur dann zum Rücktritt vom Vertrag, wenn er uns zuvor schriftlich eine angemessene Nachfrist gesetzt hat und diese erfolglos verstrichen ist.

Verzögert sich die Lieferung oder Leistung aus Gründen, die vom Kunden zu vertreten sind, tritt Annahmeverzug ein, und das Risiko des Untergangs oder der Verschlechterung der Leistung geht auf den Kunden über – vorausgesetzt, der Kunde wurde darüber informiert, dass die Ware versandbereit ist.

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